Die Erstvorstellung
Wurde bei Ihrem Kind die Diagnose Autismus gestellt oder aber ergab ein
Besuch beim Kinderarzt bzw. ein Klinikaufenthalt eine Verdachtsdiagnose
auf eine autistische Störung oder sind Sie selber aufgrund mannigfacher
Entwicklungsprobleme und -auffälligkeiten im Verhalten ihres Kindes
beunruhigt, haben sie die Möglichkeit Ihr Kind in unserer Institution
vorzustellen.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Ein erster Anruf bei uns ermöglicht Ihnen, Ihr Anliegen vorzutragen
und Informationen über das weitere Prozedere zu einer Erstberatung
und möglicherweise zu einer Therapie zu erhalten.
Die wesentlichen Schritte bei der Beantragung der Kostenübernahme zu
einer Erstberatung und ggf. einer nachfolgenden Therapie sind im nachfolgenden
beschrieben
Anruf
Rufen Sie uns an! Es ist notwendig in einem ersten Schritt Ihre persönlichen
Daten aufzunehmen und Ihren Wunsch nach einer Erstberatung bei uns zu dokumentieren.
Wir schicken Ihnen dann gerne die erforderlichen Unterlagen zu oder Sie
laden sich diese auf den nachfolgenden Seiten einfach herunter.
Wichtig:
Der erste Schritt ist aber der
Anruf
bei uns. Ohne vorherigen telefonischen Kontakt eingehende Kostenzusagen
können wir leider nicht bearbeiten.
Erstberatung (Clearing)
Wird eine Erstberatung gewünscht, muss dafür eine schriftliche
Kostenzusage über 4,5 Therapieeinheiten bei uns vorliegen. Diese können
beim zuständigen Sozialhilfeträger als Eingliederungshilfe beantragt
werden.
siehe Vorlagen
siehe auch EV für
Fachkundige
Diagnostik für Erwachsene
Sollten Sie bei sich selbst den Verdacht auf das Vorliegen eines Asperger-Syndroms haben, ist es möglich eine entsprechende Diagnostik bei uns durchführen zu lassen. Die Krankassen übernehmen dafür nicht die Kosten. In Einzelfällen übernehmen die Sozialämter (Eingliederungshilfe) die Kosten. Für Selbstzahler belaufen sich die Kosten ab dem 15.04.2010 auf 470,66 € (siehe Link auf der linken Seite).