Die Erstvorstellung

Wurde bei Ihrem Kind die Diagnose Autismus gestellt oder aber ergab ein Besuch beim Kinderarzt bzw. ein Klinikaufenthalt eine Verdachtsdiagnose auf eine autistische Störung oder sind Sie selber aufgrund mannigfacher Entwicklungsprobleme und -auffälligkeiten im Verhalten ihres Kindes beunruhigt, haben sie die Möglichkeit Ihr Kind in unserer Institution vorzustellen.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Ein erster Anruf bei uns ermöglicht Ihnen, Ihr Anliegen vorzutragen und Informationen über das weitere Prozedere zu einer Erstberatung und möglicherweise zu einer Therapie zu erhalten.
Die wesentlichen Schritte bei der Beantragung der Kostenübernahme zu einer Erstberatung und ggf. einer nachfolgenden Therapie sind im nachfolgenden beschrieben

Anruf
Rufen Sie uns an! Es ist notwendig in einem ersten Schritt Ihre persönlichen Daten aufzunehmen und Ihren Wunsch nach einer Erstberatung bei uns zu dokumentieren. Wir schicken Ihnen dann gerne die erforderlichen Unterlagen zu oder Sie laden sich diese auf den nachfolgenden Seiten einfach herunter.

Wichtig:
Der erste Schritt ist aber der Anruf bei uns. Ohne vorherigen telefonischen Kontakt eingehende Kostenzusagen können wir leider nicht bearbeiten.

Erstberatung (Clearing)
Wird eine Erstberatung gewünscht, muss dafür eine schriftliche Kostenzusage über 4,5 Therapieeinheiten bei uns vorliegen. Diese können beim zuständigen Sozialhilfeträger als Eingliederungshilfe beantragt werden. siehe Vorlagen
siehe auch EV für Fachkundige

Diagnostik für Erwachsene
Sollten Sie bei sich selbst den Verdacht auf das Vorliegen eines Asperger-Syndroms haben, ist es möglich eine entsprechende Diagnostik bei uns durchführen zu lassen. Die Krankassen übernehmen dafür nicht die Kosten. In Einzelfällen übernehmen die Sozialämter (Eingliederungshilfe) die Kosten. Für Selbstzahler belaufen sich die Kosten ab dem 15.04.2010 auf 470,66 € (siehe Link auf der linken Seite).