Die Kostenübernahmeerklärung

Es können sowohl öffentliche Kostenträger als auch Privatzahler eine Kostenübernahmeerklärung abgeben:


Kostenübernahmeerklärung durch öffentliche Kostenträger

Stellen Sie den Antrag bei der Behörde, von der Sie bisher betreut wurden:
Sozialamt, Jugendamt oder Landeswohlfahrtsverband (LWV).

Lebt Ihr Sohn oder Ihre Tochter im Heim, stellen Sie den Antrag beim LWV.

Lebt Ihr Sohn oder Ihre Tochter zuhause, stellen Sie den Antrag im Zweifel beim zuständigen Kreissozialamt oder Stadt-Sozialamt.

Antrag auf eine Erstberatung

Briefkopf mit Ihrem Namen, Anschrift, Datum.

An die zuständige Behörde (z.B. Sozialamt)......
-Behindertenhilfe- .........

Betreff: Antrag auf eine Erstberatung für meine Tochter ..... / meinen Sohn ..... , geb. am .....

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für die Durchführung einer Erstberatung für meine Tochter/ meinen Sohn ......... im Autismus-Therapieinstitut, Moselstraße 11, 63225 Langen (Telefon 06103-24466) sowie die Übernahme der Fahrtkosten.
[Zusatz bei Kindern, die noch nicht eingeschult sind: Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Frühförderung.]
[Zusatz bei Schulkindern, falls zutreffend: Diese Erstberatung erfolgt in Zusammenhang mit schulischen Entwicklungsfragen und ist erforderlich und geeignet, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht „zu ermöglichen oder zu erleichtern“.]
Ich möchte darauf hinweisen, dass die im oben genannten Institut durchzuführende Erstberatung eine Maßnahme im Sinne der §§ 19 Abs. 3, 53, 54 Abs. 1, 92 Abs. 2 Ziffer 2 SGB XII in Verbindung mit §§ 33, 55 und 56 SGB IX ist. Häusliche Einsparungen entstehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen



Kostenübernahmeerklärung durch Privatzahler

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